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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16 WA   

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https://dejure.org/2016,52252
LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16 WA (https://dejure.org/2016,52252)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2016 - L 12 R 423/16 WA (https://dejure.org/2016,52252)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - L 12 R 423/16 WA (https://dejure.org/2016,52252)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 93 Abs 1 Nr 1 SGB 6, § 93 Abs 2 Nr 2 Buchstabe a SGB 6, § 154 Abs 3 S 1 Nr 2 BVG, § 31 BVG, § 84a BVG
    Zusammentreffen von Altersrente und Verletztenrente - Freibetrag (Ost) - Rentenhöhe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung einer höheren Altersrente unter Gewährung eines höheren Freibetrages; Anrechnung einer Rente aus der Unfallversicherung auf die Altersrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung der Rente aus der Rentenversicherung beim Zusammentreffen von Altersrente und Verletztenrente nach dem Unfallversicherungsrecht der ehemaligen DDR

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung der Rente aus der Rentenversicherung beim Zusammentreffen von Altersrente und Verletztenrente nach dem Unfallversicherungsrecht der ehemaligen DDR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.10.2013 - B 5 RS 6/12 R

    Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs eines ehemaligen Soldaten der NVA im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    Danach hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschriften nur im Hinblick auf die Schlechterstellung der Kriegsopfer in den neuen Bundesländern gegenüber den Kriegsopfern in den alten Bundesländern geprüft (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 13 R 129/08 R -, Urteil vom 23. Oktober 2013 - B 5 RS 6/12 - juris).

    Im hier maßgeblichen Zeitraum ab 1. Oktober 2000 bis 30. Juni 2011 waren die wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich (siehe dazu auch u.a. BSG, Urteil vom 23. Oktober 2013 - B 5 RS 6/12 R - m.w.N., zitiert nach juris).

    Zum anderen hat das Bundesssozialgericht mit Urteilen vom 31. Juli 2013 (B 5 RS 7/12 R und B 5 RS 8/12 R) sowie vom 23. Oktober 2013 (B 5 RS 6/12 R und B 5 RS 25/12 R) grundsätzlich zur Rechtmäßigkeit des abgesenkten Freibetrages Ost entschieden.

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    Das vom Gesetzgeber gewählte Ausgleichungskonzept West-Ost ist unter Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern verfassungsrechtlich auch für einen Zeitraum von Juli 2000 bis Juli 2010 nicht zu beanstanden (vgl BVerfG vom 14.3.2000 - 1 BvR 284/96 ua = BVerfGE 102, 41 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96 u. a. - (BVerfGE 102, 41) § 84a BVG i. V. m. Anlage I, Kapitel VIII, Sachgebiet K, Abschnitt III Nr. 1 a) des Einigungsvertrages mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar und nichtig erklärt hat, soweit die Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG auch nach dem 31. Dezember 1998 im Beitrittsgebiet anders berechnet wird als im übrigen Bundesgebiet, erfasst die Nichtigerklärung die genannten Vorschriften nur insoweit, als diese die Gewährung einer abgesenkten Beschädigtengrundrente für Kriegsopfer vorsehen.

    Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 14. März 2000 (a. a. O.) grundsätzlich festgestellt, dass das vom Gesetzgeber gewählte Angleichungskonzept West-Ost unter Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist und hat insoweit u. a. ausgeführt:.

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 32/02 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    Am 22. Juli 2003 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Überprüfung des Rentenbescheides vom 22. August 2000 unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. April 2003 (B 4 RA 32/02).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Beklagten ist es der in den Urteilen des BSG vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R - und vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R - geäußerten Rechtsauffassung entgegengetreten und hat sich zur Begründung ebenfalls maßgeblich auf die Novellierung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21. Juli 2004 mit Rückwirkung zum 1. Januar 1992 gestützt.

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    Die Maßstäbe dafür zu bestimmen, ist zunächst Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 89, 132 ; 81, 156 ).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    Die Maßstäbe dafür zu bestimmen, ist zunächst Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 89, 132 ; 81, 156 ).
  • BSG, 31.07.2013 - B 5 RS 8/12 R

    Dienstbeschädigungsausgleich - Grundrente nach dem BVG - Kürzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    Zum anderen hat das Bundesssozialgericht mit Urteilen vom 31. Juli 2013 (B 5 RS 7/12 R und B 5 RS 8/12 R) sowie vom 23. Oktober 2013 (B 5 RS 6/12 R und B 5 RS 25/12 R) grundsätzlich zur Rechtmäßigkeit des abgesenkten Freibetrages Ost entschieden.
  • BSG, 31.07.2013 - B 5 RS 7/12 R

    Dienstbeschädigungsausgleich - Grundrente nach dem BVG - Kürzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    Zum anderen hat das Bundesssozialgericht mit Urteilen vom 31. Juli 2013 (B 5 RS 7/12 R und B 5 RS 8/12 R) sowie vom 23. Oktober 2013 (B 5 RS 6/12 R und B 5 RS 25/12 R) grundsätzlich zur Rechtmäßigkeit des abgesenkten Freibetrages Ost entschieden.
  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    Danach hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschriften nur im Hinblick auf die Schlechterstellung der Kriegsopfer in den neuen Bundesländern gegenüber den Kriegsopfern in den alten Bundesländern geprüft (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 13. November 2008 - B 13 R 129/08 R -, Urteil vom 23. Oktober 2013 - B 5 RS 6/12 - juris).
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 423/16
    In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Beklagten ist es der in den Urteilen des BSG vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R - und vom 20. November 2003 - B 13 RJ 5/03 R - geäußerten Rechtsauffassung entgegengetreten und hat sich zur Begründung ebenfalls maßgeblich auf die Novellierung des § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21. Juli 2004 mit Rückwirkung zum 1. Januar 1992 gestützt.
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